Änderungen per 1. Januar 2021

Erhöhung des EO-Beitragssatzes
Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen wurde am 27. September 2020 in der Volksabstimmung angenommen und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Zu seiner Finanzierung wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.5% erhöht.

 

  

 Lohnbeiträge ab 01.01.2021:

ArbeitgeberbeitragArbeitnehmerbeitragTotal
AHV4,35%4,35%8,7%
IV0,7%0,7%1,4%
EO0,25%0,25%0,5%
10,6%
ALV11,1%1,1%2,2%
für Einkommen bis CHF 148'200, keine Beiträge ab CHF 148'200
ALV20,5%0,5%1,0%
für Einkommen ab CHF 148'200

 

Unfallversicherung (UVG)
Der Maximal versicherbarer Lohn beträgt CHF 148'200.

 

Berufliche Vorsorge (BVG)
Der Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle BVG) liegt neu bei CHF 21'510, der Koordinationsabzug bei CHF 25'095.

Der Mindestzinssatz in der BVG beträgt 1%.


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